Welche Anbieter:innen können teilnehmen?

Geändert am Di, 29 Sep um 3:33 NACHMITTAGS

Voraussetzungen für die Teilnahme am ersten Regelbetrieb (Schuljahr 2026/27)

  • Mindestens eine Lernapp wurde bis spätestens 15. April 2026 zum Qualitätsprüfverfahren eingereicht.
  • Für diese Lernapp liegt bis 15. Juni 2026 eine positive Qualitätsprüfung vor.
  • Bereits zertifizierte Lernapps müssen nicht erneut eingereicht werden, die Zertifizierung behält für das Schuljahr 2026/2027 ihre Gültigkeit.
  • Die allgemeinen Zulassungskriterien werden erfüllt.
  • Die Anbieterregistrierung für den Regelbetrieb im Schuljahr 2026/27 wurde im Zeitraum von 1. April bis 30. April 2026 durchgeführt. Eine Registrierung ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich. 

Wer kann Anbieter:in sein?

  • Anbieter:innen können Einzelunternehmen, Institutionen, Unternehmen oder Vereine sein, die ihren Hauptsitz in der Europäischen Union haben.
  • Die Teilnahme von Anbieter:innen aus Drittstaaten ist ausgeschlossen.

Zulassungsverfahren

Die Aufnahme erfolgt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.

Es werden alle Anbieter:innen zugelassen, die:

  • die festgelegten Zulassungskriterien erfüllen und
  • die Bedingungen des Verfahrens akzeptieren.

Nähere Informationen finden Sie in den  Ausschreibungsunterlagen.

Anbieter:innen aus dem Pilotbetrieb

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren