Anbietende müssen mindestens eine Lernapp mit positiver Qualitätsprüfung vorweisen oder eine Lernapp, die sich bereits im laufenden Qualitätsprüfungsverfahren befindet, und die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen.
Details zu den Zulassungskriterien finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen (siehe Ausschreibungsunterlagen, Kapitel B).
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