Ja. Jede Lernapp muss das Qualitätsprüfungsverfahren für Lernapps positiv absolvieren, bevor sie im Katalog des Marktplatz Lernapps veröffentlicht wird.
Die Qualitätsprüfung basiert auf vier Kategorien:
1. Pädagogisch didaktische Kriterien
2. Funktionalität und mediale Gestaltung
3. Lernendenorientierung
4. Rolle der Lehrperson
Das Qualitätsprüfverfahren wird vom OeAD durchgeführt.
Der OeAD kann jederzeit stichprobenartige sowie anlassbezogene Qualitätskontrollen vornehmen.
Werden Mängel festgestellt, sind Anbietende verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen.
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