Wer kann am Marktplatz Lernapps teilnehmen?

Geändert am Di, 19 Mai um 11:19 VORMITTAGS

Teilnehmen können Schulen der Sekundarstufen I und II, sofern sie einer gesetzlich geregelten Schulart nach dem Schulorganisationsgesetz (SchOG) zugeordnet sind.

Nicht teilnehmen können

  • Berufsschulen, da für diese mit  wîse up | Fachwissen fürs Unternehmen | Ein Service der WKO  eine eigene Plattform zur Verfügung steht. Diese bietet Lehrlingen kostenlosen Zugang zu maßgeschneiderten, fachbezogenen, digitalen Lerninhalten, die gezielt auf ihren jeweiligen Ausbildungsberuf abgestimmt sind.
  • Statutschulen, da diese Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sind und keiner gesetzlich geregelten Schulart nach dem SchOG zugeordnet sind, auch wenn sie Öffentlichkeitsrecht besitzen.
Rechtsgrundlage:
Die gesetzlich geregelten Schularten sind im § 3 Schulorganisationsgesetz (SchOG) definiert.
Berufsschulen sind zwar im SchOG geregelt, sind jedoch ausdrücklich vom Marktplatz Lernapps ausgeschlossen.

Gesetzlich geregelte Schularten nach dem Schulorganisationsgesetz (§ 3 SchOG), soweit sie die Sekundarstufe I oder II betreffen, sind insbesondere:

  • Mittelschulen (MS)
  • Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)
    – Unterstufe (Sekundarstufe I)
    – Oberstufe (Sekundarstufe II)
  • Polytechnische Schulen (PTS)
  • Berufsbildende mittlere Schulen (BMS)
  • Berufsbildende höhere Schulen (BHS)
  • Sonderschulen, soweit sie der Sekundarstufe zugeordnet sind

Im Zweifelsfall kann die Teilnahmeberechtigung über den  OeAD-Support  erfragt werden.

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