Wer kann am Marktplatz Lernapps teilnehmen?

Geändert am Fr, 16 Jan um 3:21 NACHMITTAGS

Teilnehmen können Schulen der Sekundarstufen I und II, sofern sie einer gesetzlich geregelten Schulart nach dem Schulorganisationsgesetz (SchOG) zugeordnet sind.

Nicht teilnehmen können:

  • Berufsschulen, da für diese mit wîse up | Fachwissen fürs Unternehmen | Ein Service der WKO eine eigene Plattform zur Verfügung steht, die Lehrlingen kostenlosen Zugang zu maßgeschneiderten, fachbezogenen digitalen Lerninhalten bietet, die gezielt auf ihren jeweiligen Ausbildungsberuf abgestimmt sind.
  • Statutschulen, da diese Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sind und keiner gesetzlich geregelten Schulart nach dem SchOG zugeordnet sind – auch dann nicht, wenn sie Öffentlichkeitsrecht besitzen.

Rechtsgrundlage:
Die gesetzlich geregelten Schularten sind im § 3 Schulorganisationsgesetz (SchOG) definiert.
Berufsschulen sind zwar im SchOG geregelt, sind jedoch ausdrücklich vom Marktplatz Lernapps ausgeschlossen.

Gesetzlich geregelte Schularten nach dem Schulorganisationsgesetz (§ 3 SchOG), soweit sie die Sekundarstufe I oder II betreffen, sind insbesondere:

  • Mittelschulen (MS)
  • Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)
    – Unterstufe (Sekundarstufe I)
    – Oberstufe (Sekundarstufe II)
  • Polytechnische Schulen (PTS)
  • Berufsbildende mittlere Schulen (BMS)
  • Berufsbildende höhere Schulen (BHS)
  • Sonderschulen, soweit sie der Sekundarstufe zugeordnet sind


Bei Zweifelsfällen kann die Teilnahmeberechtigung anhand der Schulkennzahl (SKZ) geprüft werden.

Wichtig:

  • Die Teilnahme an der Pilotphase ist für Schulen freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob sie als Early Adopter dieses neue Angebot nutzen möchten.
  • Nach der Evaluation ist die Überführung des Marktplatz Lernapps in den Regelbetrieb ab dem Schuljahr 2026/27 vorgesehen. Eine separate Anmeldung ist dann nicht mehr erforderlich.
  •  

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren