Teilnehmen können Schulen der Sekundarstufen I und II, sofern sie einer gesetzlich geregelten Schulart nach dem Schulorganisationsgesetz (SchOG) zugeordnet sind.
Nicht teilnehmen können
- Berufsschulen, da für diese mit wîse up | Fachwissen fürs Unternehmen | Ein Service der WKO eine eigene Plattform zur Verfügung steht. Diese bietet Lehrlingen kostenlosen Zugang zu maßgeschneiderten, fachbezogenen, digitalen Lerninhalten, die gezielt auf ihren jeweiligen Ausbildungsberuf abgestimmt sind.
- Statutschulen, da diese Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sind und keiner gesetzlich geregelten Schulart nach dem SchOG zugeordnet sind, auch wenn sie Öffentlichkeitsrecht besitzen.
Rechtsgrundlage:
Die gesetzlich geregelten Schularten sind im § 3 Schulorganisationsgesetz (SchOG) definiert.
Berufsschulen sind zwar im SchOG geregelt, sind jedoch ausdrücklich vom Marktplatz Lernapps ausgeschlossen.
Die gesetzlich geregelten Schularten sind im § 3 Schulorganisationsgesetz (SchOG) definiert.
Berufsschulen sind zwar im SchOG geregelt, sind jedoch ausdrücklich vom Marktplatz Lernapps ausgeschlossen.
Gesetzlich geregelte Schularten nach dem Schulorganisationsgesetz (§ 3 SchOG), soweit sie die Sekundarstufe I oder II betreffen, sind insbesondere:
- Mittelschulen (MS)
- Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)
– Unterstufe (Sekundarstufe I)
– Oberstufe (Sekundarstufe II) - Polytechnische Schulen (PTS)
- Berufsbildende mittlere Schulen (BMS)
- Berufsbildende höhere Schulen (BHS)
- Sonderschulen, soweit sie der Sekundarstufe zugeordnet sind
Im Zweifelsfall kann die Teilnahmeberechtigung über den OeAD-Support erfragt werden.
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