Der aktuell gültige Auftragsverarbeitungsvertrag des Marktplatz Lernapps ist von allen Anbietenden vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen, um am Marktplatz Lernapps gelistet werden zu können.
Der AVV sowie der zugehörige Anhang sind nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Die Angaben müssen den tatsächlichen Gegebenheiten der jeweiligen Lernapp entsprechen.
Die vollständige und korrekte Übermittlung des AVV einschließlich des Anhangs ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Marktplatz Lernapps. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den rechtlichen Verfahrensvorgaben des Bundesministeriums für Bildung und ist auch in den Dokumenten zum Open House Verfahren festgehalten.
Eine Listung als Anbietende am Marktplatz Lernapps ist nur möglich, wenn
- der aktuelle AVV des Marktplatz Lernapps verwendet wird,
- der AVV ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet ist und
- der Anhang vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde.
Von diesen Vorgaben kann nicht abgewichen werden.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren