Die Abrechnung erfolgt direkt am Marktplatz im Bereich „Bestellungen“.

Voraussetzungen für die Abrechnung:
- Die Abrechnung erfolgt nach Ende der Bestellfrist sowie nach Ablauf der 14-tägigen Stornofrist und muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Die Abrechnung im Pilotbetrieb ist daher frühestens ab 25. April 2026 möglich und muss bis spätestens 24. Juli 2026 erfolgen.
- Verrechnet werden können ausschließlich Bestellungen mit Status "Auslieferung bestätigt", d. h. nur jene Bestellungen, deren Erhalt von den Schulen am Marktplatz bestätigt wurde.
- Die 14-tägige Stornofrist läuft ab dem Auslieferungsdatum, nicht ab dem Bestelldatum. Beispiel: Sollten Sie beispielsweise eine am Freitag 10. April getätigte Bestellung am Donnerstag 16. April ausgeliefert haben, läuft die Stornofrist für diese Bestellung bis inkl. Mittwoch 29. April 2026.
Ablauf der Abrechnung:
- Von den Anbietenden ist eine einmalige Sammelrechnung über alle Bestellungen mit Status "Auslieferung bestätigt" zu legen. Diese Bestellungen finden Sie in der Abrechnungsliste. Die Sammelrechnung ist an den OeAD zu richten und zusammen mit der Abrechnungsliste direkt am Marktplatz hochzuladen. Es werden keine Rechnungen angenommen, die per Mail eingehen.
- Die geltenden Rabattstaffeln (siehe Ausschreibungsunterlagen) sind verpflichtend in der Rechnung zu berücksichtigen.
- Nach Einreichung wird Ihre Sammelrechnung durch den OeAD geprüft und anschließend freigegeben oder bei Bedarf mit einem Kommentar zur Korrektur zurückgewiesen. Den Kommentar finden Sie direkt am Marktplatz.
Das Abrechnungsmodul am Marktplatz Lernapps enthält folgende Funktionen:
- Übersicht Ihrer abrechenbaren Bestellungen mit Status "Auslieferung bestätigt"
- Download einer Kontrollliste (PDF oder CSV): Übersicht über Bestellungen, deren Auslieferung durch die Schule noch nicht bestätigt wurde
- Download einer Abrechnungsliste (PDF oder CSV): Bestellpositionen mit Status "Auslieferung bestätigt"
- Upload-Funktion für Ihre Sammelrechnung und Abrechnungsliste
- Formular zur Eingabe bzw. Kontrolle der Rechnungsbeträge (netto, USt., brutto)
Hinweise zu Reverse Charge und Umsatzsteuer
Die am Marktplatz Lernapps angegebenen Lizenzpreise sind als Bruttopreise zu verstehen. Bei der Erstellung der Sammelrechnung sind jedoch die jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
- Sind Sie in Österreich voll steuerpflichtig, ist die Sammelrechnung mit dem entsprechenden Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer auszustellen.
- Sind Sie in Österreich nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig und kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, ist die Rechnung ohne österreichische Umsatzsteuer auszustellen.
- In diesem Fall muss die Rechnung einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) enthalten.
- Bitte führen Sie sowohl Ihre eigene UID-Nummer als auch die UID des OeAD (ATU64808925) auf der Rechnung an.
- Sollten Sie auf Ihrer Sammelrechnung eine Lizenzdauer anführen, ist diese korrekt anzugeben:
- Pilotbetrieb: 1. März 2026 bis 31. August 2026
- Regelbetrieb: 1. September 2026 bis 31. August 2027
- Kleinunternehmer:innen weisen keine Umsatzsteuer aus. In diesem Fall sollte die Rechnung einen entsprechenden Hinweis, beispielsweise „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“, enthalten.
Rechnungen können ausschließlich von registrierten Anbietenden eingereicht werden. Die Sammelrechnung ist direkt am Marktplatz Lernapps hochzuladen. Rechnungen, die per E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Für kostenlose Lernapps ist keine Rechnung zu erstellen.
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