Voraussetzungen für die Teilnahme
- Mindestens eine Lernapp wurde bis spätestens 15. April 2026 zum Qualitätsprüfungsverfahren eingereicht.
- Für diese Lernapp liegt bis 15. Juni 2026 eine positive Qualitätsprüfung vor.
- Bereits zertifizierte Lernapps müssen nicht erneut eingereicht werden, die Zertifizierung behält für das Schuljahr 2026/2027 ihre Gültigkeit.
- Die allgemeinen Zulassungskriterien werden erfüllt.
Wer kann Anbieterin oder Anbieter sein?
- Anbietende können Einzelunternehmen, Institutionen, Unternehmen oder Vereine sein, die ihren Hauptsitz in der Europäischen Union haben.
- Die Teilnahme von Anbietenden aus Drittstaaten ist ausgeschlossen.
Zulassungsverfahren
Die Aufnahme erfolgt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Es werden alle Anbietenden zugelassen, die:
- die festgelegten Zulassungskriterien erfüllen und
- die Bedingungen des Verfahrens akzeptieren.
Nähere Informationen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen .
Anbietende aus dem Pilotbetrieb
- Anbietende, die bereits im Pilotbetrieb (Sommersemester 2026) am Marktplatz zugelassen waren, durchlaufen ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren für den Regelbetrieb im Schuljahr 2026/27 und wurden per Mail kontaktiert.
- Nähere Informationen finden Sie hier: Wie funktioniert die Datenübertragung in den Regelbetrieb für Anbietende?
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