Welche Anbietende können am Regelbetrieb 2026/27 teilnehmen?

Geändert am Mi, 8 Apr um 12:09 NACHMITTAGS

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Mindestens eine Lernapp wurde bis spätestens 15. April 2026 zum   Qualitätsprüfungsverfahren  eingereicht.
  • Für diese Lernapp liegt bis 15. Juni 2026 eine positive Qualitätsprüfung vor.
  • Bereits zertifizierte Lernapps müssen nicht erneut eingereicht werden, die Zertifizierung behält für das Schuljahr 2026/2027 ihre Gültigkeit.
  • Die allgemeinen Zulassungskriterien werden erfüllt.

Wer kann Anbieterin oder Anbieter sein?

  • Anbietende können Einzelunternehmen, Institutionen, Unternehmen oder Vereine sein, die ihren Hauptsitz in der Europäischen Union haben.
  • Die Teilnahme von Anbietenden aus Drittstaaten ist ausgeschlossen.

Zulassungsverfahren

Die Aufnahme erfolgt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.

Es werden alle Anbietenden zugelassen, die:

  • die festgelegten Zulassungskriterien erfüllen und
  • die Bedingungen des Verfahrens akzeptieren.

Nähere Informationen finden Sie in den  Ausschreibungsunterlagen .

Anbietende aus dem Pilotbetrieb

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