KI darf ausschließlich zur pädagogisch sinnvollen Unterstützung eingesetzt werden. Rechtlich oder faktisch bedeutsame Entscheidungen (z. B. zur Leistungsbeurteilung oder zum Bildungsweg) dürfen nicht automatisiert durch KI getroffen werden, sondern müssen immer vom pädagogischen Fachpersonal verantwortet werden.
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