Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI muss nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung erfolgen. Die Nutzung von Schülerdaten zu Werbe-, Tracking-, Profiling- oder Produktverbesserungszwecken außerhalb des Bildungsauftrags ist unzulässig. Ebenso ist es verboten, personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern für das Training von KI-Modellen zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Wo möglich, sind Pseudonymisierung und weitere risikominimierende Maßnahmen einzusetzen.
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