Die Anbietenden müssen den besonderen Schutzbedarf der Zielgruppe, insbesondere minderjähriger Schülerinnen und Schüler, als zentrales Prinzip berücksichtigen. Die Nutzung von KI muss im Einklang mit der DSGVO, dem österreichischen Datenschutzrecht und der EU-KI-Verordnung (AI Act) erfolgen. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Sicherheit bleibt immer bei den Anbietenden. Minderjährige müssen altersgerecht über Risiken und Rechte aufgeklärt werden.
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