Welche Anbietenden können am Pilotbetrieb teilnehmen?

Geändert am Mo, 2 Feb um 2:51 NACHMITTAGS

Teilnehmen können Anbietende, die


  • mindestens eine Lernapp mit positiver Qualitätsprüfung vorweisen oder
  • deren Lernapp sich bereits im laufenden Qualitätsprüfungsverfahren befindet und
  • die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen.


Anbietende können Einzelunternehmen, Institutionen, Unternehmen oder Vereine sein, sofern sie ihren Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.

Die Teilnahme von Anbietenden aus Drittstaaten ist ausgeschlossen.


Diese Teilnahmevoraussetzungen sind in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt

siehe Ausschreibungsunterlagen, Kapitel C – Leistungsbeschreibung, Punkt 1.2 Anbieter/innen.


Anbietende mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat können sich über den EU-Login (eIDAS) im Bildungsportal anmelden.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren