Teilnehmen können Anbietende, die
- mindestens eine Lernapp mit positiver Qualitätsprüfung vorweisen oder
- deren Lernapp sich bereits im laufenden Qualitätsprüfungsverfahren befindet und
- die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen.
Anbietende können Einzelunternehmen, Institutionen, Unternehmen oder Vereine sein, sofern sie ihren Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
Die Teilnahme von Anbietenden aus Drittstaaten ist ausgeschlossen.
Diese Teilnahmevoraussetzungen sind in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt
siehe Ausschreibungsunterlagen, Kapitel C – Leistungsbeschreibung, Punkt 1.2 Anbieter/innen.
Anbietende mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat können sich über den EU-Login (eIDAS) im Bildungsportal anmelden.
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