Die Persönlichkeitsrechte der Schüler:innen, insbesondere am eigenen Bild und an der Stimme, dürfen nicht verletzt werden.
- Es dürfen keine stigmatisierenden Profile entstehen.
- Anbieter:innen müssen sicherstellen, dass durch KI weder Urheberrechte noch Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden.
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