Die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler, insbesondere am eigenen Bild und an der Stimme, dürfen nicht verletzt werden. Es dürfen keine stigmatisierenden Profile entstehen. Anbieter müssen zudem sicherstellen, dass durch KI weder Urheberrechte noch Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden.
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