Was ist bei der Generierung von Inhalten durch KI zu beachten?

Geändert am Do, 21 Mai um 3:56 NACHMITTAGS

 Die Persönlichkeitsrechte der Schüler:innen, insbesondere am eigenen Bild und an der Stimme, dürfen nicht verletzt werden. 
  • Es dürfen keine stigmatisierenden Profile entstehen.
  • Anbieter:innen müssen sicherstellen, dass durch KI weder Urheberrechte noch Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden.

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